10.01.2022

Hinweise zur Corona-Schutzverordnung

Hier ein Überblick zu deren Umsetzung und dem Hygienekonzept der Marienwallfahrt

 

  • Während der Gottesdienstes in der Wallfahrtsbasilika gelten zum Schutze aller auch
    weiterhin die AHA-Regeln und das Lüften. Damit gesungen werden darf, muss eine medizinische
    Maske getragen werden.

 

  • Die Regelungen für den Kommunionempfang bleiben wie bisher bestehen. Die Mundkommunion
    kann auf Wunsch nach der hl. Messe am St.-Antonius-Altar empfangen werden.

 

  • Beim Besuch der Basilika, der Alten Wallfahrtskirche oder des Kreuzwegplatzes zum persönlichenGebet gelten die gewohnten Regeln der CoronaSchVo. Das gleiche gilt für den Besuch des Pilgerklosters.
    (Abstand halten, Hygiene, medizinische Maske).